Eine Übersicht aller Fahrten im PDF-Format finden Sie hier.
Jahrgangsfahrten
Stufe |
Name der Fahrt |
Voraussichtl. Ziel |
Zahl Übern. |
Unterkunft |
Termin |
Voraussichtl. Kosten |
5 |
Integrationsfahrt |
Speyer |
2 |
JH |
Schuljahresanfang |
105€ |
7 |
Integrationsfahrt |
Homburg |
2 |
JH |
Schuljahresanfang |
140€ |
8 |
Skisportfahrt |
Alpen |
5 |
Jugendhotel |
Januar – März |
550 – 600€ |
10 |
Studienfahrt |
Südengland |
5 |
Gastfamilie |
2. Halbjahr |
600 – 650€ |
12 |
Studienfahrten |
Je nach Angebot |
4 – 6 |
JH/ Hostel/ Hotel |
Vorletzte Schulwoche |
700 – 800€ |
Kursstudienfahrten
Stufe |
Kurs |
Voraussichtl. Ziel |
Zahl Übern. |
Unterkunft |
Termin |
Voraussichtl. Kosten |
11/12 |
LK Geschichte |
Verdun |
Nach Absprache, unter Berücksichtigung der Unterrichtsverträglichkeit & ohne Störung von Leistungserhebungen |
250€ |
||
11 – 13 |
IB Biologie |
Je nach Angebot |
4-6 |
JH/ Hostel/ Hotel |
400€ |
Freiwillige Fahrten
Stufe |
Name der Fahrt |
Voraussichtl. Ziel |
Zahl Übern. |
Unterkunft |
Termin |
Voraussichtl. Kosten |
5 – 13 |
KSV |
Homburg |
2 |
JH |
Beginn des 2. Halbjahres |
80-100€ |
6 – 13 |
Arbeitstage der Musik-AGs |
Ziele in der Region |
2 |
JH |
Vor den Konzerten |
100-150€ |
(9) 10 |
Austausch mit Lycée Jean de Pange |
Sarreguemines, Lothringen, Frankreich |
4 |
Gastfamilie |
Januar – Juni |
90€ |
9 – 13 |
Austausch mit Okemos High School |
Okemos, Michigan, USA |
Ca. 10 Tage |
Gastfamilie und Hotel |
Vor den Herbstferien + 1. Ferienwoche (ca. alle 3 Jahre) |
1800 – 2000€ |
11 – 13 |
Fahrt eines LKs |
Je nach Angebot |
2 |
JH/ Hostel/ Hotel |
Nach Absprache, unter Berücksichtigung der Unterrichtsverträglichkeit & ohne Störung von Leistungserhebungen |
250€ |
Zielsetzungen
Fahrten ergänzen die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie ermöglichen unmittelbare Anschauung, dienen der Begegnung mit der Natur und anderen Kulturen, sowie der praktischen Anwendung von Sprachkenntnissen. Sie vertiefen das Verständnis für Geschichte und Kultur des eigenen, aber auch anderer Länder. Dabei fördern sie die soziale Interaktion und persönliche Entwicklung der Schüler*innen. Fahrten werden deshalb zusammen mit den Schüler*innen vor- und nachbesprochen, fließen möglichst in das Unterrichtsgeschehen ein und können mit der Notengebung verbunden werden.
Da Schulfahrten die begleitenden sowie die für ihre Vertretung eingesetzten Kolleginnen und Kollegen belasten und vor allem auch die unterrichtliche Kontinuität der Schule beeinträchtigen, werden zeitliche Korridore für Fahrten angestrebt, während in „normalen" Wochen möglichst „ungestörter" Unterricht stattfinden soll.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift sind Studienfahrten im Inland durchzuführen. Ausnahmen können für Fahrten mit sprachlichem oder sportlichem Schwerpunkt geltend gemacht werden. Bei der Planung der Fahrten sollen Aspekte der Nachhaltigkeit, z. B. bei der Wahl der Verkehrsmittel, beachtet werden. Alle Fahrten müssen so gebucht und organisiert werden, dass sie im Rahmen eines angemessenen Preis-Leistungsverhältnisses möglichst kostengünstig sind, damit die Kosten für die Sorgeberechtigten tragbar sind. Die Übersicht unter (3) liefert eine Orientierung in Bezug auf die zu erwartenden Kosten. Diese müssen bei Bedarf der allgemeinen Preisentwicklung angeglichen werden. Vor der Anmeldung zur Fahrt erhalten die Sorgeberechtigten eine Information über die in den Kosten enthaltenen Leistungen (z. B. Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung, Eintritte, Versicherungen, …). Zusätzlich fällt ein persönliches Taschengeld an. Bei Bedarf können die Sorgeberechtigten bei den zuständigen Behörden finanzielle Unterstützung beantragen.
Jahrgangs- & Kursstudienfahrten
Am THG werden in der Regel Fahrten für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse, eines Kurses bzw. einer Stufe durchgeführt, die für die Schüler*innen Pflichtveranstaltungen sind. Nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe kann eine Befreiung von der Fahrt beantragt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. Bei einer Befreiung sind die Schüler*innen während der Fahrttage zum Unterricht in einer anderen Klasse oder Jahrgangsstufe verpflichtet. Schülerinnen und Schüler können aus pädagogischen Gründen auf Beschluss der Klassenkonferenz von der Teilnahme an einer Fahrt ausgeschlossen werden.
Freiwillige Fahrten
Zur Erreichung der oben genannten Ziele sind auch Fahrten von Teilgruppen von Schüler*innen oder von Arbeitsgemeinschaften möglich. Die Teilnahme daran ist freiwillig.