Der Schulelternbeirat (SEB) ist die Vertretung aller Schüler und Eltern des Theodor-Heuss-Gymnasiums. Laut Schulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz hat er die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der SEB soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Er vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit und er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.

Der Schulelternbeirat wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

  • Die letzte Wahl fand am 10.10.2023 statt.

  • Zusätzlich zu den Klassenelternsprecher/innen und ihren Vertreter/innen werden in jeder Klasse zwei Wahlvertreter/innen für die Wahlversammlung des Schulelternbeirats gewählt.

  • Die Wahlversammlung wählt pro 50 Schüler eine/n Elternvertreter/in in den Schulelternbeirat.

  • Es können nur Eltern von minderjährigen Schüler/innen gewählt werden.

  • Der neue Schulelternbeirat tritt nach seiner Wahl schnellstmöglich zur konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung werden Vorsitzende/r und Vertreter/in, sowie die Vertreter des SEB in den Ausschüssen gewählt.

  • Sitzungen des SEB finden regelmäßig statt.

  • Mitglieder des Schulelternbeirats nehmen an Gesamt- und Fachkonferenzen teil und unterstützen schulische Veranstaltungen.

Alle Ansprechpartner des Schulelternbeirats am THG sowie deren Funtionen finden Sie auf den folgenden Seiten: Mitglieder.

 

Die rechtliche Grundlage für die Funktion und die Organisation des Schulelternbeirates ist das Schulgesetz Rheinland-Pfalz (Abschnitt 5).